Teilnahmebedingungen "ContiGarant"
In diesem Abschnitt finden Sie den vollständigen Überblick über die offiziellen und verbindlichen ContiGarant Nfz-Regeln und Rahmenbedingungen zur Nutzung des Programms (im weiteren Verlauf "ContiGarant" genannt). Widersprüche oder Einwände zu diesem Dokument werden nur in schriftlicher Form anerkannt.
Wir unterscheiden generell zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer freiwilligen Garantie für Produkte des Unternehmens Continental. Die gesetzliche Gewährleistung ist Bestandteil eines jeden Kaufprozesses und gilt für danach auftretende Schäden durch Produktionsfehler. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und/oder das gesetzliche Widerrufsrecht bleiben unberührt.
ContiGarant ist dagegen eine freiwillige Garantie gegen Gewaltschäden für Nfz Reifen in den Zollgrößen 19.5 bis 22.5 der Marke Continental, die nach dem Kauf durch den Teilnehmer registriert werden müssen.
Alternativ hat der Teilnehmer die Möglichkeit von der integrierten Zufriedenheitsgarantie Gebrauch zu machen. Inhalt der integrierten Zufriedenheitsgarantie ist die Möglichkeit der Rückgabe durch die von dem Teilnehmer erworbene Nfz-Reifen in den Zollgrößen 19.5 bis 22.5 der Marke Continental.
Der Verwalter und Anbieter von ContiGarant
Die Continental Reifen Deutschland GmbH, eine nach den deutschen Rechtsvorschriften ordnungsgemäß organisierte juristische Person mit Sitz in der Continental-Plaza 1, 30173 Hannover und eingetragen im Amtsgericht Hannover unter der Nummer HRB204239 ist Verwalter und Anbieter von ContiGarant (im Folgenden „Anbieter“ oder „Continental“).
1. Dauer von ContiGarant
Das Programm ContiGarant beginnt ab dem Kauf eines Neureifens für maximal 2 Jahre bzw. bis zur Entscheidung des Anbieters, dieses Programm zu beenden. Der Teilnehmer behält seinen Zugang bis mindestens 24 Monate nach der Benutzerregistrierung. Der Teilnehmer wird über die Beendigung von ContiGarant auf der Website www.contigarant.de (im Folgenden „RE-Website“) informiert.
1b. Dauer der integrierten Zufriedenheitsgarantie
Ist der Teilnehmer innerhalb von drei Monaten ab Kaufdatum unzufrieden mit den Nfz-Reifen, so kann er die Zufriedenheitsgarantie in Anspruch nehmen, d.h. die erworbenen Reifen ohne Angabe von Gründen zurückgeben.
2. Gültigkeit von ContiGarant
ContiGarant im Ersatzgeschäft wird nur in Deutschland angeboten. Diese freiwillige Garantie umfasst Reifen, die von Teilnehmern im Handel oder über eine Website mit Sitz in Deutschland ordnungsgemäß gekauft werden. Die Garantie wird ausschließlich über die RE-Website angeboten. Die im weiteren Verlauf beschriebenen Rahmenbedingungen beziehen sich auf diese Reifen, also Reifen, die in Deutschland gekauft wurden.
3. Rahmenbedingungen der freiwilligen Garantie für Continental Nfz Reifen in den Zollgrößen 19.5 bis 22.5:
Um am Programm ContiGarant und teilnehmen zu können, muss sich der Teilnehmer auf der RE-Website registrieren. Um die freiwillige Garantie sowie die integrierte Zufriedenheitsgarantie in Anspruch nehmen zu können, ist der Teilnehmer aufgefordert, eine Kopie des Kaufbeleges auf die RE-Website inklusive Teilnehmerdaten für die Zuordnung hochzuladen.
ContiGarant ist gültig für alle Continental Nfz Neureifen in den Zollgrößen 19.5 bis 22.5. Die Aktion gilt nicht für ContiLifeCycle Produkte ContiRe und ContiTread.
Erstattungshöhe:
- 100% des Kaufpreises des dem Garantiefall unterliegenden Reifens im ersten Jahr und
- 75% des Kaufpreises des dem Garantiefall unterliegenden Reifens im zweiten Jahr
anhand der Rechnungsdaten.
3a. Erstattungshöhe bei der integrierten Zufriedenheitsgarantie
Nach erfolgreicher Registrierung, Prüfung der Kaufbelege und Entwertung der demontierten Reifen durch einen Continental-Mitarbeiter beim Teilnehmer vor Ort oder beim Reifenhändler, wird dem Käufer der vollständige Kaufpreis exkl. Montagekosten laut Kaufbeleg (inkl. MwSt.) erstattet.
4. Freiwillige Garantie + Zufriedenheitsgarantie
Wenn der Teilnehmer die Reifen unter den in diesen Verfahrens- und Anwendungsregeln festgelegten Bedingungen einsetzt, kann er die freiwillige Garantie oder die Zufriedenheitsgarantie für seine registrierten Continental-Reifen in Anspruch nehmen. Im Falle der Anerkennung der freiwilligen Garantie oder bei Inanspruchnahme der Zufriedenheitsgarantie erhält der Teilnehmer eine Rückerstattung per Überweisung durch einen externen Dienstleister im Auftrag von Continental. Hierfür muss der Teilnehmer, dem externen Dienstleister seine geschäftliche Bankverbindung (IBAN und BIC) zur Verfügung stellen. Die Höhe der Rückerstattung wird anhand des Kaufbeleges ermittelt. Nachträgliche mögliche Zusatzerstattungen, durch eventuell in der Zwischenzeit stattgefundene Preisänderungen, können nicht berücksichtigt werden.
- Wert der Rückerstattung im 1. Jahr = 100 % des Kaufpreises pro Reifen ohne Dienstleistung
- Wert der Rückerstattung im 2. Jahr = 75 % Kaufpreises pro Reifen ohne Dienstleistung
- Wert der Rückerstattung bei Inanspruchnahme der Zufriedenheitsgarantie = vollständiger Kaufpreis exkl. Montagekosten laut Kaufbeleg (inkl. MwSt.)
Ist der Reifenpreis im Kaufbeleg nicht einzeln oder in Summe ausgewiesen, wird ein kalkulatorischer Preis in Anlehnung an den Marktpreis zum Stand des Kaufdatums von Continental ermittelt und zurückerstattet. Weitere Positionen, wie z. B. Auswuchten, entstandene Standzeiten und weitere reifenbezogene Kosten, werden nicht erstattet.
5. Garantieansprüche von ContiGarant können nur geltend gemacht werden,
- wenn die Reifen über die RE-Website durch den Teilnehmer registriert wurden.
- wenn die Reifen, innerhalb von 14 Tagen ab Kauf der Reifen mit der DOT oder Seriennummer des Reifens registriert wurden.
wenn irreparable Schäden eintreten, die nicht aus einem artfremden Einsatz rühren und die während der Standardoperation des Fahrzeugs verursacht wurden.
Dazu gehören:
- Seitenwand- und Anfahrschäden, die durch äußere Einflüsse verursacht wurden; z. B. an Bordsteinkanten oder Verletzungen der Lauffläche, Schnitte oder Schäden durch einen Aufprall
- irreparabelle Punktionen des Reifens, die einen größeren Umfang haben; z. B. durch Nägel, Schrauben oder Glas
- bei Vandalismusschäden mit polizeilicher Dokumentation
- wenn der Teilnehmer der ursprüngliche Käufer ist. Die Teilnahme an ContiGarant ist nicht übertragbar.
- wenn es sich um die definierten Reifenlinien unter Punkt 3. handelt.
- wenn bei Continental Nfz Reifen die 24-monatige erweiterte Garantie ab der Registrierung, nicht abgelaufen ist.
6. Garantieansprüche können nicht in Anspruch genommen werden
- wenn Reifenschäden eintreten, die von den in Artikel 5 genannten Bedingungen abweichen
- für das Abschleppen zum nächstgelegenen Servicecenter, Reparatur oder Austausch von Reifen oder Ersatzreifen usw. oder Ausgleich dieser Kosten
- für Reifen, für die der Ursprung nicht nachgewiesen werden kann (z. B. fehlende Seriennummer oder DOT) oder bei denen die Art der Beschädigung bei der Garantieuntersuchung nicht nachgewiesen werden kann sowie für unvollständige Reifen
- für Reifen, die durch Naturkatastrophen und Feuer beschädigt wurden oder für gestohlene Reifen
- für falsch reparierte Reifen oder falsch nachgeschnittene Reifen
- wenn es sich um Mängel bei der Reifenherstellung handelt (die unter das gesetzlich vorgeschriebene Standardverfahren für Gewährleistungsansprüche fallen). Dann gilt der Standardprozess für eine Gewährleistung seitens der Continental Reifen Deutschland GmbH.
- bei ungleichem Verschleiß oder falscher Nutzung aufgrund eines mechanischen Ausfalls des Fahrzeugs oder eines schlechten technischen Zustands des Fahrzeugs, Verschleiß durch die Auswirkungen von Fahrwerksteilen (Stoßdämpfer, Geometrie), Betrieb mit nicht angepassten Reifenfülldruck oder durch die Nutzung mit einem überlasteten Fahrzeug
- bei nicht fachgerechter Montage oder Demontage des Reifens, welches die Verwendung von nicht zugelassenen Felgen einschließt
- für Reifen, die bei Wettbewerben oder anderen Veranstaltungen verwendet wurden und nicht für den ursprünglich gedachten Einsatz genutzt wurden. Zum Beispiel für Reifen, die in einer eindeutig falschen Anwendung verwendet wurden.
- für Reifenschäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Teilnehmer herbeigeführt wurden.
- wenn der Teilnehmer nicht von der integrierten Zufriedenheitsgarantie innerhalb von den ersten drei Monaten ab Kaufdatum gebraucht, gemacht hat.
7. Bedingungen für die Teilnahme an ContiGarant
Teilnehmer dieses Programms kann jeder gewerbliche Nutzer sein, der seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland hat. An dem Programm können keine Personen teilnehmen, die an der organisatorischen Beziehung beteiligt sind, d. h. Personen, die den Kurs von ContiGarant beeinflussen, die Organisatoren von ContiGarant sind, sowie Personen, die direkt mit diesen Personen, ihren Geschwistern und ihrem Ehemann oder ihrer Ehefrau und anderen nahen Personen verbunden sind. Wird eine ausgeschlossene Person trotz obiger Angaben Teilnehmer am Programm, so kann die Garantie/Erstattung verweigert werden.
8. Teilnahme an ContiGarant
Der Teilnehmer wird zum Nutzer von ContiGarant:
in dem Moment, in dem er sich auf der RE-Website registriert. Der Teilnehmer wird über die erfolgreiche Registrierung sowie die Registrierung der Reifen per E-Mail informiert.
Für die Anmeldung bei ContiGarant muss der Teilnehmer verschiedene Pflichtfelder ausfüllen.
Gewerbekunden:
- Vor- und Nachname
- Firmenanschrift (nach Sitz): Straße, PLZ, Ort
- E-Mail des Ansprechpartners
- Zuständiger Continental Kundenbetreuer
- Reifengröße
- Laufflächenprofil
- DOT oder Seriennummer des Reifens
- Upload: Reifenrechnung
Im Falle der Anerkennung der Garantie erhält der Teilnehmer diese per Überweisung. Hierfür muss der Teilnehmer, dem DIENSTLEISTER seine geschäftliche Bankverbindung (IBAN und BIC) zur Verfügung stellen
Wenn der Teilnehmer zugestimmt hat, indem er die Bedingungen von ContiGarant akzeptiert, wird das Benutzerkonto auf der RE-Website erstellt. Gleichzeitig stimmt der Teilnehmer der Verarbeitung personenbezogener Daten zu.
Die Registrierungsdaten dienen zur eindeutigen Identifizierung des Käufers der Reifen und können gleichzeitig vom Teilnehmer auf dieser RE-Website überprüft und verwaltet werden.
Nach der Registrierung ist der Teilnehmer berechtigt, für beschädigte Reifen eine Garantie (gemäß dieser Verfahrens- und Anwendungsregeln) für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten ab dem Kaufdatum des Reifen zu erheben.
Der Grundsatz der Garantie besteht darin, dem Teilnehmer eine Entschädigung für beschädigte Reifen zu gewähren, die ordnungsgemäß gekauft und anschließend auf der RE-Website registriert wurden und alle Bedingungen gemäß den vorliegenden ContiGarant-Regularien erfüllen. Der Anbieter verpflichtet sich, den Restwert der spezifizierten Reifen der Marke Continental (gemäß Punkt 4) zu zahlen.
Die Garantie kann innerhalb von 30 Tagen ab dem Reifenschaden, spätestens jedoch 2 Jahre nach dem Kaufdatum des Reifens geltend gemacht werden. Der Teilnehmer kann über die RE-Website Kontakt zu dem von Continental mit der Abwicklung beauftragten Dienstleister aufnehmen. Damit der Schadensfall bewertet werden kann, muss der Teilnehmer Fotos von den beschädigten Reifen machen und auf der RE-Website hochladen.
Im Rahmen der Garantieregeln muss der Teilnehmer für jeden Garantieanspruch eine hochgeladene Rechnung vorlegen. Diese Daten wurden bereits bei der Registrierung abgefragt.
Die Anfrage wird innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Forderung bearbeitet.
Der Teilnehmer wird informiert, wenn der Garantieanspruch bearbeitet wird. Im Falle der Inanspruchnahme erhält der Teilnehmer eine Rückerstattung per Überweisung durch einen externen Dienstleister im Auftrag von Continental. Hierfür muss der Teilnehmer, dem externen Dienstleister seine geschäftliche Bankverbindung (IBAN und BIC) zur Verfügung stellen. Der Teilnehmer kann den Status des Garantieantrags in seinem Konto-Login auf der RE-Website, einsehen.
Im Falle einer Verweigerung des Garantieanspruchs wird der Teilnehmer per E-Mail darüber informiert, einschließlich des Verweigerungsgrundes.
Wenn der Teilnehmer innerhalb der ersten drei Monate ab Kaufdatum unzufrieden mit den Continental Nfz-Reifen ist, so kann er die integrierte Zufriedenheitsgarantie in Anspruch nehmen und die erworbenen Reifen ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Auch hierfür muss der Teilnehmer alle Vorrausetzung zur Teilnahme an ContiGarant (wie unter Punkt 8a. beschrieben) erfüllen. Der Teilnehmer kann über die RE-Website Kontakt zu dem von Continental mit der Abwicklung beauftragten Dienstleister aufnehmen und eine hochgeladene Rechnung vorlegen. Diese Daten wurden bereits bei der Registrierung abgefragt. Die Anfrage wird innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Forderung bearbeitet.
9. Schutz und Verarbeitung personenbezogener Daten
Durch die Registrierung auf der RE-Website erklärt sich der Teilnehmer mit der Verarbeitung personenbezogener Daten für diese Zwecke einverstanden. Weitere Informationen findet der Teilnehmer im zugehörigen Datenschutzhinweis.
10. Zusätzliche ContiGarant-Bedingungen
Jeder Teilnehmer kann eine unbegrenzte Anzahl Reifen registrieren, die den Bedingungen für ContiGarant entsprechen und sofern nichts anderes geregelt ist.
Jeder Teilnehmer kann maximal 12 Schadensfälle pro Jahr geltend machen.
Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, anstelle der Rückerstattung eine andere Erstattung zu verlangen und kann nicht mehr verlangen, als ihm zugesprochen wurde. Beleg dafür sind die zur Verfügung gestellten Rechnungsdaten. Der Anbieter ist den Teilnehmern von ContiGarant in keiner anderen Art und Weise verpflichtet und der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine andere Erstattung als die in diesen Regeln genannten. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Leistungen Dritter.
Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die technische Ausrüstung des Teilnehmers und anderer Personen im Zusammenhang mit der Teilnahme an ContiGarant oder dem Herunterladen von Material mit Bezug auf die ContiGarant-Teilnahme sowie für sonstige technische Telekommunikationsschwierigkeiten oder -mängel, die während des Programms auftreten, für die Geschwindigkeit der technischen Verbindung oder andere mögliche Mängel, die im Zusammenhang mit ContiGarant oder in Verbindung mit elektronischen Kommunikationsnetzen, Mobilfunkbetreibern oder deren Verfügbarkeit für Teilnehmer entstehen, oder für Schäden an und von Schäden durch Computer.
Der Teilnehmer kann keine andere als die ihm gewährte Garantie verlangen. Die Garantie kann nicht in einer anderen Zahlungsform, bis auf die genannte Form, ausbezahlt werden.
Dem Teilnehmer ist nur gestattet von allen vom Anbieter angebotenen Garantie-/Unterstützungsleistungen immer nur eine Gewährleistungs- oder Garantieanfrage vergütet zu bekommen. So kann z.B. für einen registrierten Reifen entweder ein Garantieanspruch gemäß ContiGarant oder ein Gewährleistungsanspruch aufgrund gesetzlicher Standardgewährleistungsansprüche (oder möglicherweise anderer ähnlicher Leistungen von Continental) geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass eine doppelte Kostenerstattung nicht möglich ist.
Der Anbieter entscheidet endgültig über Beschwerden oder sonstige Einwände und die getroffene Entscheidung ist final.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme an ContiGarant oder im Zusammenhang mit der Nutzung von Gewährleistungsansprüchen entstehen. So kann z.B. keine Inanspruchnahme für Schäden am Fahrzeug geltend gemacht werden.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, jederzeit von jedem registrierten Teilnehmer zu verlangen, dass er jedes für ContiGarant und seine Anwendung oder den registrierten Continental-Reifen relevante Dokument einreicht, um das Recht auf Teilnahme an ContiGarant zu überprüfen, insbesondere im Falle eines vermuteten unlauteren Verhaltens, auch wenn der Teilnehmer sein Recht auf Gewährleistung noch nicht ausgeübt hat.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Teilnehmer von ContiGarant auszuschließen, wenn der Anbieter einen berechtigten Verdacht auf betrügerisches oder unlauteres Verhalten auch gegenüber Dritten hat. Der Anbieter behält sich das Recht vor, keine Erstattung zu gewähren, wenn Zweifel an der Art und Weise der Inanspruchnahme der ContiGarant-Garantie bestehen oder die Teilnehmer gegen die Programmregeln verstoßen oder wenn die Teilnehmer Maßnahmen ergreifen, die gegen die Grundsätze der guten Sitten oder des fairen Spiels verstoßen.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Programmlaufzeit von ContiGarant zu ändern, das Programm ContiGarant zu verschieben, zu unterbrechen oder zu kündigen oder einseitig seine Regeln für die gesamte Programmlaufzeit von ContiGarant ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung zu ändern oder zu ergänzen, indem er die Änderung auf der RE-Website ankündigt, sofern stets gültige und vollständige Regeln zur Verfügung stehen. Das Recht des Anbieters, das Programm ContiGarant zu beenden, gilt in erster Linie (aber nicht ausschließlich) für Fälle, in denen es aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, plangemäß vorzugehen, z. B. wegen höherer Gewalt oder wegen einer Störung der Informationstechnologie, die für die Veranstaltung erforderlich sind, oder aus anderen technischen, organisatorischen, finanziellen oder rechtlichen Gründen, die die Verwaltung, Sicherheit, Integrität und den normalen und ordnungsgemäßen Betrieb des Programms ContiGarant beeinträchtigen könnten, und/oder wenn das Programm ContiGarant aufgrund von Computerfälschungen nicht fortgeführt werden kann. Dazu gehören Betrug, Manipulation, technisches Versagen oder andere Gründe, die sich der Kontrolle des Anbieters entziehen und die die Sicherheit der Verwaltung, Fairness, Integrität und das ordnungsgemäße Funktionieren des Programms stören oder gefährden.
Der Anbieter von ContiGarant ist berechtigt, die Erfüllung aller Bedingungen für die Teilnahme am Programm zu prüfen und im Falle einer Streitigkeit eine endgültige Entscheidung über alle Fragen im Zusammenhang mit ContiGarant zu fällen. Der Anbieter hat das Recht, jeden Teilnehmer von dem Programm auszuschließen, wenn dieser Teilnehmer gegen die Regeln verstößt, ohne dass dem Teilnehmer ein Recht auf Ersatz von Kosten oder Schäden zukommt, die dadurch dem Teilnehmer im Anschluss entstehen könnten.
Der vollständige Wortlaut der Regeln ist stets auf der RE-Website verfügbar. Die Verfahrensregeln können in gekürzter Form über Werbematerial im Zusammenhang mit ContiGarant mitgeteilt werden, aber diese vollständigen Regeln gelten als die einzigen, vollständigen, endgültigen und verbindlichen Regeln innerhalb des Programms ContiGarant. Fragen zum Programm können an support@contigarant.de gesendet werden.
Teilnehmer, die die Bedingungen für die Teilnahme an ContiGarant nicht erfüllen oder gegen die ContiGarant-Regeln verstoßen, werden nicht in das Programm ContiGarant aufgenommen. Auch wenn diese Personen bestimmte Voraussetzungen für den Erhalt einer Garantie erfüllen, z.B. aufgrund falscher Informationen, hat sie keinen Anspruch auf die ContiGarant-Dienstleistung. Der Teilnehmer wird ausgeschlossen, wenn der Anbieter berechtigten Verdacht für Betrug oder unfaires Betragen hat. Das gilt auch für Fälle, wenn der Teilnehmer durch Dritte die ContiGarant-Dienstleistung ausnutzen will oder gegen das Fairplay verstößt. Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hannover, Deutschland