Verfahrens- und Anwendungsregeln "ContiGarant"

In diesem Abschnitt finden Sie den vollständigen Überblick über die offiziellen und verbindlichen ContiGarant-Regeln und Rahmenbedingungen zur Nutzung des Programms (im weiteren Verlauf "ContiGarant" genannt). Widersprüche oder Einwände zu diesem Dokument werden nur in schriftlicher Form anerkannt.

Wir unterscheiden generell zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer freiwilligen Garantie für Produkte des Unternehmens Continental. Die gesetzliche Gewährleistung ist Bestandteil eines jeden Kaufprozesses und gilt für danach auftretende Schäden durch Produktionsfehler. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und/oder das gesetzliche Widerrufsrecht bleiben unberührt.

ContiGarant ist dagegen eine freiwillige Garantie gegen Gewaltschäden Pkw AllSeason Reifen der Marke Continental, die nach dem Kauf durch den Teilnehmer registriert werden muss.

Der Verwalter & Anbieter von ContiGarant

Verwalter und Anbieter von ContiGarant ist die Continental Reifen Deutschland GmbH, eine nach den deutschen Rechtsvorschriften ordnungsgemäß organisierte juristische Person mit Sitz im Continental-Plaza 1, 30175 Hannover und eingetragen im Amtsgericht Hannover unter der Nummer HRB20423.

1. Dauer von ContiGarant

Der Zeitraum für die Registrierung, in dem die Teilnahme an ContiGarant möglich ist, beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2024. Das Programm ContiGarant beginnt ab dem Kauf eines Neureifens für maximal 2 Jahre. Der Teilnehmer behält seinen Zugang bis mindestens 24 Monate nach der letzten Benutzerregistrierung. Der Teilnehmer wird über die Beendigung von ContiGarant auf der Website www.contigarant.de informiert.

2. Gültigkeit von ContiGarant

ContiGarant im Ersatzgeschäft wird nur in Deutschland angeboten. Diese freiwillige Garantie umfasst Reifen, die von Teilnehmern im Handel oder über eine Website mit Sitz in Deutschland ordnungsgemäß in dem unter Punkt 1 genannten Zeitraum gekauft werden. Die Garantie wird ausschließlich über die Website contigarant.de (im weiteren Verlauf "RE Website") angeboten. Die im weiteren Verlauf beschriebenen Rahmenbedingungen beziehen sich auf diese Reifen, also Reifen, die in Deutschland gekauft wurden – einschließlich angeschlossene und verbundene Handelsorganisationen.

3. Rahmenbedingungen der freiwilligen Garantie für Continental Pkw AllSeason Reifen:

Um am ContiGarant teilnehmen zu können muss sich der Teilnehmer auf der Website registrieren. Um die, für den Teilnehmer freiwillige Garantie in Anspruch zu nehmen, ist dieser aufgefordert eine Kopie des Kaufbeleges auf die RE Website inklusive Teilnehmerdaten für die Zuordnung hochzuladen.

Gültig für alle Continental Pkw AllSeason Reifen, ohne Einschränkungen der Größen. Umfang Pkw AllSeason Reifen: mindestens 2 Reifen; maximal 4 Reifen pro Rechnung.

3.2. Erstattungshöhe:

100% des Kaufpreises im ersten Jahr und 75 % des Kaufpreises im zweiten Jahr anhand der Rechnungsdaten.

4. Freiwillige Garantie

Wenn der Teilnehmer die Reifen, unter den in diesen Verfahrens- und Anwendungsregeln festgelegten Bedingungen einsetzt, kann er die freiwillige Garantie für seine registrierten Continental-Reifen in Anspruch nehmen. Im Falle der Anerkennung der Garantie erhält der Teilnehmer eine Rückerstattung per Überweisung durch einen externen Dienstleister im Auftrag von Continental. Hierfür muss der Teilnehmer dem externen DIENSTLEISTER seine Bankverbindung (IBAN und BIC) zur Verfügung stellen. Die Höhe der Rückerstattung wird anhand des Kaufbeleges ermittelt. Nachträgliche mögliche Zusatzerstattungen, durch eventuell in der Zwischenzeit stattgefundene Preisänderungen, können nicht berücksichtigt werden.

5. Garantieansprüche von ContiGarant können nur geltend gemacht werden,

  1. wenn die Reifen über die RE Website durch den Teilnehmer registriert wurden.
  2. wenn die Reifen innerhalb von 14 Tagen ab Kauf der Reifen registriert wurden.
  3. wenn irreparable Schäden eintreten, die nicht aus einem artfremden Einsatz rühren und die während der Standardoperation des Fahrzeugs verursacht wurden.

    Dazu gehören:

    • Seitenwand- und Anfahrschäden, die durch äußere Einflüsse verursacht wurden; z. B. an Bordsteinkanten oder Verletzungen der Lauffläche, Schnitte oder Schäden durch einen Aufprall
    • irreparable Punktionen des Reifens, die einen größeren Umfang haben; z. B. durch Nägel, Schrauben oder Glas
    • Bei Vandalismusschäden mit polizeilicher Dokumentation
  4. wenn der Teilnehmer der ursprüngliche Käufer ist. Die ContiGarant ist nicht übertragbar und kann nicht auf andere Personen oder Firmen übertragen werden
  5. wenn es sich um die definierten Reifenlinien unter Punkt 3. handelt.
  6. wenn bei Continental Pkw AllSeason Reifen nach den ersten 12 Monaten der Registrierung ein Reifenservice durchgeführt wird. Erst danach wird die freiwillige Garantie um weitere 12 Monate verlängert.
  7. wenn der Teilnehmer nach 12 Monaten einen Reifenservice durchführen lassen und den Kaufbeleg darüber hochgeladen hat. Er bekommt im Anschluss eine Rückerstattung in Höhe von bis zu 20,00 €, durch den externen DIENSTLEISTER überwiesen- gilt nur für die Continental Pkw AllSeason Reifen. Hierfür muss der Teilnehmer dem externen DIENSTLEISTER seine Bankverbindung (IBAN und BIC) zur Verfügung stellen. Der Teilnehmer wird über den Vorgang informiert und die Bereitstellung erfolgt binnen einer Frist von bis zu 4 Wochen nach Upload der Kopie des Kaufbeleges auf die RE Website
  8. wenn bei Continental Pkw AllSeason Reifen die 24-monatige erweiterte Garantie ab der Registrierung, nicht abgelaufen ist.

5a. Zusatzleistungen im Rahmen der Registrierung für Continental Pkw AllSeason Reifen

  1. Die Zusatzleistung in Höhe von bis zu 20,00 € wird für folgende Reifenservices erstattet:

    • Reifenmontage, Einlagerung, Auswuchten, Felgenreinigung, Achsvermessung oder ein allgemeiner Reifencheck (Überprüfung von Luftdruck, Profiltiefe, Reifenalter, Risse oder Schäden in Lauffläche und Reifenflanken)

    Die Rückerstattung der Servicekosten wird ausschließlich für die o. g. Serviceleistungen gewährt. Erstattet wird hierbei nur der Dienstleistungsaufwand. Kosten für Material, Schmierstoffe und andere Verbrauchsstoffe sind nicht erstattungsfähig. Werden Leistungen im Wert von weniger als 20,00 € genutzt, so verfällt das Restguthaben.

  2. Für die Bereitstellung dieser Zusatzleistung in Höhe von bis zu 20,00 € muss ein Nachweis über den erfolgten Reifenservice in Form einer Rechnung auf der Website hochgeladen werden. Der Reifenservice muss 12 Monate (± 2 Wochen) nach dem Kauf der Continental Pkw AllSeason Reifen durchgeführt werden und innerhalb von 14 Tagen im Konto-Login der Website hochgeladen werden.
  3. Die Abwicklung erfolgt über den von Continental beauftragten externen Dienstleister
  4. Die Zusatzleistung kann sich je nach Verfügbarkeit ändern. Informationen dazu werden auf der RE Website kenntlich gemacht.

6. Garantieansprüche können nicht in Anspruch genommen werden

  1. wenn Reifenschäden eintreten die von den in Artikel 5 genannten Bedingungen abweichen
  2. Für das Abschleppen zum nächstgelegenen Servicecenter, Reparatur oder Austausch von Reifen oder Ersatzreifen usw. oder Ausgleich dieser Kosten
  3. Für Reifen, für die der Ursprung nicht nachgewiesen werden kann (z. B. fehlende Seriennummer oder DOT) oder die Art der Beschädigung kann bei der Garantieuntersuchung nicht nachgewiesen werden - unvollständige Reifen
  4. Für Reifen, die durch Naturkatastrophen oder Feuer beschädigt wurden oder für gestohlene Reifen
  5. Für falsch reparierte Reifen oder falsch nachgeschnittene Reifen
  6. Wenn es sich um Mängel bei der Reifenherstellung handelt (die unter das gesetzlich vorgeschriebene Standardverfahren für Gewährleistungsansprüche fallen). Dann gilt der Standardprozess für eine Gewährleistung seitens der Continental Reifen Deutschland GmbH
  7. Bei ungleichem Verschleiß oder falscher Nutzung, aufgrund eines mechanischen Ausfalls des Fahrzeugs oder eines schlechten technischen Zustands des Fahrzeugs, Verschleiß durch die Auswirkungen von Fahrwerksteilen (Stoßdämpfer, Geometrie), Betrieb mit nicht angepassten Reifenfülldruck oder durch die Nutzung mit einem überlasteten Fahrzeug
  8. Bei nicht fachgerechter Montage oder Demontage des Reifens, welches die Verwendung nicht zugelassener Felge einschließt
  9. Für Reifen, die bei Wettbewerben oder anderen Veranstaltungen verwendet wurden und nicht für den ursprünglich gedachten Einsatz genutzt wurden. Zum Beispiel Reifen, die in einer eindeutig falschen Anwendung verwendet wurden.

7. Bedingungen für die Teilnahme an ContiGarant

Teilnehmer dieses Programms kann jeder Endverbraucher sein, der beim partizipierenden Handel mindestens zwei neue Pkw AllSeason Reifen gekauft hat.

An dem Programm können Personen nicht teilnehmen, die an der organisatorischen Beziehung beteiligt sind, d. h. Personen, die den Kurs von ContiGarant beeinflussen, die Organisatoren von ContiGarant sind, sowie Personen, die direkt mit diesen Personen, ihren Geschwistern und ihrem Ehemann oder ihrer Ehefrau und anderen nahen Personen verbunden sind. Wird eine ausgeschlossene Person trotz obiger Angaben Teilnehmer am Programm, so kann die Garantie/Erstattung verweigert werden.

8. Teilnahme an ContiGarant

Der Teilnehmer wird zum Nutzer von ContiGarant:

  1. in dem Moment, wenn er sich auf der RE Website registriert. Der Teilnehmer wird über die erfolgreiche Registrierung sowie die Registrierung der Reifen per E-Mail informiert.

    Für die Anmeldung bei ContiGarant muss der Teilnehmer verschiedene Pflichtfelder ausfüllen:

    Endverbraucher

    • Vor- und Nachname
    • Adresse: Straße, PLZ, Stadt
    • E-Mail des Reifen-Eigentümers
    • Kaufbeleg hochladen

    Wenn der Teilnehmer zugestimmt hat, indem er die Bedingungen von ContiGarant akzeptiert, wird das Benutzerkonto auf der ContiGarant RE Website erstellt. Gleichzeitig stimmt der Teilnehmer der Verarbeitung personenbezogener Daten zu.

    Die Registrierungsdaten dienen zur eindeutigen Identifizierung des Käufers der Reifen und können gleichzeitig vom Teilnehmer auf dieser RE Website überprüft und verwaltet werden.

  2. Nach der Registrierung ist der Teilnehmer berechtigt, für beschädigte Reifen eine Garantie (gemäß dieser Verfahrens- und Anwendungsregeln) für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten ab dem Kaufdatum des Reifen in Anspruch zu nehmen.

    Der Grundsatz der Garantie besteht darin, dem Teilnehmer eine Entschädigung für beschädigte Reifen zu gewähren, die ordnungsgemäß gekauft und anschließend auf der RE Website contigarant.de registriert wurden und alle Bedingungen gemäß den ContiGarant-Regularien erfüllen. Der Anbieter verpflichtet sich, den Restwert der spezifizierten Reifen der Marke Continental (gemäß Punkt 4) zu zahlen.

  3. Die Garantie kann innerhalb von 30 Tagen ab dem Reifenschaden, spätestens jedoch 2 Jahre nach dem Kaufdatum des Reifens geltend gemacht werden. Der Teilnehmer kann über die RE Website Kontakt zu dem von Continental mit der Abwicklung beauftragten Dienstleister aufnehmen. Damit der Schadensfall bewertet werden kann, muss der Teilnehmer Fotos von den beschädigten Reifen machen und auf der RE Website hochladen.

    Im Rahmen der Garantieregeln muss der Teilnehmer für jeden Garantieanspruch eine hochgeladene Rechnung vorlegen. Diese Daten wurden bereits bei der Registrierung abgefragt.

    Die Anfrage wird innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Forderung bearbeitet.

  4. Der Teilnehmer wird informiert wenn der Garantieanspruch bearbeitet wird. Im Falle der Inanspruchnahme erhält der Teilnehmer eine Rückerstattung per Überweisung durch einen externen Dienstleister im Auftrag von Continental. Der Teilnehmer kann den Status des Garantieantrags in seinem Konto-Login auf der RE Website, einsehen.

    Im Falle einer Verweigerung des Garantieanspruchs wird der Teilnehmer per E-Mail darüber informiert, einschließlich des Verweigerungsgrundes. Gegen diese Entscheidung ist jede Art des Rechtsweges ausgeschlossen.

9. Schutz und Verarbeitung personenbezogener Daten

Durch die Registrierung auf der ContiGarant-Website erklärt sich der Teilnehmer mit der Verarbeitung personenbezogener Daten für diese Zwecke einverstanden. Weitere Informationen findet der Teilnehmer im zugehörigen Datenschutzhinweis.

10. Zusätzliche ContiGarant-Bedingungen

Jeder Teilnehmer kann eine unbegrenzte Anzahl Reifen (pro Kaufbeleg mindestens 2 bis max. 4 Pkw AllSeason Reifen) registrieren, die den Bedingungen für ContiGarant entsprechen und sofern nicht anders geregelt.

Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, anstelle der Rückerstattung eine andere Erstattung zu verlangen und kann nicht mehr verlangen, als ihm zugesprochen wurde. Beleg dafür sind die zur Verfügung gestellten Rechnungsdaten. Der Anbieter ist den Teilnehmern von ContiGarant in keiner anderen Art und Weise verpflichtet und der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine andere Erstattung als die in diesen Regeln genannten. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Leistungen Dritter.

Die Garantieansprüche und deren Rückerstattung sind rechtlich nicht einklagbar.

Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die technische Ausrüstung des Teilnehmers und anderer Personen im Zusammenhang mit der Teilnahme an ContiGarant oder dem Herunterladen von Material mit Bezug auf die ContiGarant-Teilnahme sowie für sonstige technische oder Telekommunikationsschwierigkeiten oder -mängel, die während des Programms auftreten, für die Geschwindigkeit der technischen Verbindung oder andere mögliche Mängel, die im Zusammenhang mit ContiGarant oder in Verbindung mit elektronischen Kommunikationsnetzen, Mobilfunkbetreibern oder deren Verfügbarkeit für Teilnehmer entstehen, oder für Schäden an und von Schäden durch Computer.

Der Teilnehmer kann keine andere als die ihm gewährte Garantie verlangen und ist nicht berechtigt die Garantie, Prämien oder Zusatzleistungen (siehe hierzu Punkt 5a) einzufordern. Die Garantie kann nicht in einer anderen Zahlungsform, bis auf die genannte Form, ausbezahlt werden. Die Teilnahme an ContiGarant oder die Garantie kann nicht vor Gericht eingeklagt werden.

Dem Teilnehmer ist nur gestattet von allen von der Continental Reifen Deutschland GmbH angebotenen Garantie-/Unterstützungsleistungen immer nur eine Gewährleistungsanfrage vergütet zu bekommen. So kann z.B. für einen registrierten Reifen entweder ein Garantieanspruch gemäß ContiGarant oder ein Gewährleistungsanspruch aufgrund gesetzlicher Standardgarantieansprüche (oder möglicherweise anderer ähnlicher Leistungen von Continental) geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass eine doppelte Kostenerstattung nicht möglich ist.

Der Anbieter entscheidet endgültig über Beschwerden oder sonstige Einwände und die getroffene Entscheidung ist final.

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme an ContiGarant oder im Zusammenhang mit der Nutzung von Gewährleistungsansprüchen entstehen. So kann z.B. keine Inanspruchnahme für Schäden am Fahrzeug geltend gemacht werden.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, jederzeit von jedem registrierten Teilnehmer zu verlangen, dass er jedes für ContiGarant und seine Anwendung oder den registrierten Continental-Reifen relevante Dokumente einreicht, wenn er dies verlangt, um das Recht auf Teilnahme an ContiGarant zu überprüfen, insbesondere im Falle eines vermuteten unlauteren Verhaltens, auch wenn der Teilnehmer sein Recht auf Gewährleistung noch nicht ausgeübt hat.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, Teilnehmer von ContiGarant auszuschließen, wenn der Anbieter einen berechtigten Verdacht auf betrügerisches oder unlauteres Verhalten auch gegenüber Dritten hat. Der Anbieter behält sich das Recht vor, keine Erstattung zu gewähren, wenn Zweifel an der Art und Weise der Inanspruchnahme der ContiGarant-Garantie bestehen oder die Teilnehmer gegen die Programmregeln verstoßen oder wenn die Teilnehmer Maßnahmen ergreifen, die gegen die Grundsätze der guten Sitten oder des fairen Spiels verstoßen.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Programmlaufzeit zu ändern, das Programm zu verschieben, zu unterbrechen oder zu kündigen oder einseitig seine Regeln für die gesamte Programmlaufzeit ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung zu ändern oder zu ergänzen, indem er die Änderung auf der RE Website ankündigt, sofern stets gültige und vollständige Regeln zur Verfügung stehen. Das Recht des Anbieters, das Programm zu beenden, gilt in erster Linie (aber nicht ausschließlich) für Fälle, in denen es aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, plangemäß vorzugehen, z. B. wegen höherer Gewalt oder wegen einer Störung der Informationstechnologie, die für die Veranstaltung erforderlich ist, oder aus anderen technischen, organisatorischen, finanziellen oder rechtlichen Gründen, die die Verwaltung, Sicherheit, Integrität und den normalen und ordnungsgemäßen Betrieb des Programms beeinträchtigen könnten, und/oder wenn das Programm aufgrund von Computerfälschungen nicht fortgeführt werden kann. Dazu gehören Betrug, Manipulation, technisches Versagen oder andere Gründe, die sich der Kontrolle des Anbieters entziehen und die die Sicherheit der Verwaltung, Fairness, Integrität und das ordnungsgemäße Funktionieren des Programms stören oder gefährden.

Der Anbieter von ContiGarant ist berechtigt, die Erfüllung aller Bedingungen für die Teilnahme am Programm zu prüfen und im Falle einer Streitigkeit eine endgültige Entscheidung über alle Fragen im Zusammenhang mit ContiGarant zu fällen. Der Anbieter hat das Recht, jeden Teilnehmer von dem Programm auszuschließen, wenn dieser Teilnehmer gegen die Regeln verstößt, ohne das Recht auf Ersatz von Kosten oder Schäden, die dadurch dem Teilnehmer im Anschluss entstehen könnten.

Der vollständige Wortlaut der Regeln ist stets auf der RE Website verfügbar. Die Verfahrensregeln können in gekürzter Form über Werbematerial im Zusammenhang mit ContiGarant mitgeteilt werden, aber diese vollständigen Regeln gelten als die einzigen, vollständigen, endgültigen und verbindlichen Regeln innerhalb des Programms. Fragen zum Programm können an support@contigarant.de gesendet werden.

Teilnehmer, die die Bedingungen für die Teilnahme an ContiGarant nicht erfüllen oder gegen die ContiGarant-Regeln verstoßen, werden nicht in das Programm aufgenommen. Auch wenn diese Personen bestimmte Voraussetzungen für den Erhalt einer Garantie erfüllen, z.B. aufgrund falscher Informationen, hat sie keinen Anspruch auf die ContiGarant-Dienstleistung. Der Teilnehmer wird ausgeschlossen, wenn der Anbieter berechtigten Verdacht für Betrug oder unfaires Betragen hat. Das gilt auch für Fälle, wenn der Teilnehmer durch Dritte die ContiGarant-Dienstleistung ausnutzen will oder gegen das Fairplay verstößt.